Baufinanzierung

Eine private Baufinanzierung ist eine Finanzierung für eine zu Wohnzwecken genutzten Immobilie, wie zum Beispiel ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Hier wird auch zwischen dem Eigennutzer und Kapitalanleger unterschieden. Diese auch so genannte Immobilienfinanzierung wird hauptsächlich von Banken und Bausparkassen vertrieben. Für die Genehmigung von Darlehensverträgen werden normalerweise Sicherheiten wie eine Grundschuldeintragung verlangt, die Rückzahlung erfolgt in Form von Zinsen und Tilgung. Im Internet finden sich viele Baufinanzierungsrechner, bei denen entsprechende Berechnungsmodelle mit Kaufsummen und Darlehensarten durchgespielt werden können.

Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht bewahrt den Bauherren vor finanziellen Eskapaden, die durch Schäden Dritter entstehen. Der Bauherr hat die Pflicht die Baustelle so zu schützen, dass sich niemand verletzt. Sofern doch ein Personenschaden entstehen, kann der Verletzte den Bauherren mit seinem vollen Privat-Vermögen belangen.

Halbwaisenrente

Wenn der Vater oder die Mutter stirbt, dann hat das Kind einen Anspruch auf eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zahlung erfolgt jedoch nur, wenn der verstorbene Elternteil die so genannte Wartezeit der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) erfüllt hat, also über einen bestimmten Zeitraum hinweg regelmäßig Beiträge eingezahlt hat.

Bankschließfach

Wenn Gegenstände des Hausrats einer Wohnung oder Hauses in einem Bankschließfach aufbewahrt werden, dann sind diese durch die Bank entsprechend abgesichert. Bei den Hausratgegenständen kann es sich etwa um Wertpapiere, Edelsteine, Schmuck oder Geld handeln. Die Bank versichert die im Bankschließfach liegenden Gegenstände jedoch meist nur bis zu einem bestimmten Betrag, der sich in Deutschland im Durchschnitt auf 15.000 bis 20.000 Euro beläuft.

Verzinsliche Ansammlung

Bei einer so genannten “Verzinslichen Ansammlung” handelt es sich um ein Gewinnverwendungssystem, bei dem erwirtschaftete Überschüsse jährlich auf einem Konto angesammelt werden. Das Geld auf dem Konto wird zinsträchtig angelegt, somit ist es ein Sparvorgang.

Das Ansammlungsguthaben (auch Überschussbeteiligung genannt) bekommt der Versicherte bei Ablauf der Lebensversicherung inklusive der angelaufenen Zinsen und der garantierten Versicherungssumme auf sein Girokonto überwiesen.

Internationale Versicherungskarte

Die Internationale Versicherungskarte ist grün und sollte bei Fahrten ins Ausland mit dem Auto stets mitgeführt werden. Sie beweist, dass man eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat. In manchen Ländern besteht, sobald die Landesgrenze überschritten worden ist, eine Nachweispflicht und bei Kontrollen muss man die grüne Versicherungskarte dem Beamten vorlegen.

Gleitender Neuwertfaktor

Beim Gleitenden Neuwertfaktor handelt es sich um ein Berechnungsmodell, welches die Veränderungen der Preise und Löhne in der deutschen Bauwirtschaft nach dem Jahre 1914 wiederspiegelt. Dabei erfolgt eine Umrechnung des Beitrages in D-Mark auf das aktuelle Preisniveau. Der Gebäudewert wird dem derzeitigen Baupreis angepasst.

Gehaltsumwandlung

Die wirtschaftliche Belastung bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung trägt der Arbeitnehmer, wobei aber eine Übernahme der Pauschalsteuern durch den Arbeitgeber möglich ist. Die Finanzierung einer solchen Direktversicherung erfolgt, indem ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers dafür eingesetzt wird. Die Einzahlung der Beiträge muss der Arbeitgeber übernehmen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der die gezahlten Beiträge zwar an die Versicherungsgesellschaft gezahlt, aber das Geld des Versicherten von einer Investmentfirma verwaltet, angelegt und investiert werden. Das Kapital wird in Aktienfonds, Rentenfonds oder Immobilienfonds angelegt.

Eckrentner

Der Eckrentner ist eine virtuelle Musterperson der gesetzlichen Rentenversicherung, welche statistischen Zwecken dient. Der Musterrentner ist 65 Jahre alt, arbeitete 45 Jahre lang und zahlte in dieser ganzen Zeit in die Rentenkasse ein. Sein Einkommen entspricht dem durchschnittlichen Lohn bzw. Gehalt in Deutschland.

Billigungsklausel

Die Billingsklausel weist darauf hin, dass eine Abweichung vom Versicherungsantrag auftreten darf. Dies gilt im Speziellen aber nur, wenn im Versicherungsschein die Abweichung genau erklärt ist. Ebenso sollte eine Aufklärung zur Widerspruchsfrist verankert sein.
In einem Zeitraum von einem Monat nachdem der Versicherungsschein eingetroffen ist, ist es dem Versicherten erlaubt, dagegen einen Widerspruch bei der Versicherung einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.

Betriebskrankenkasse

Bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) handelt es sich um Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, deren Gründung vorwiegend von Firmen oder zusammengeschlossenen Unternehmen erfolgt.
Die BKK sind größtenteils nur für die Mitarbeiter der Unternehmen gedacht.
Seit einigen Jahren stehen die Betriebskrankenkassen auch Menschen offen, die nicht in der jeweiligen Branche oder im jeweiligen Unternehmen beschäftigt sind.

Abrufphase

Die Abrufphase wird in der Lebensversicherung auch Dispositionsphase genannt und kann zwischen der Versicherungsgesellschaft und Versicherten vereinbart werden. Dabei kann die Auszahlung der so genannten erreichten Erlebensfalleistung zu einem selbst gewählten Zeitpunkt über eine bestimmte Zeitspanne erfolgen.

Versicherungssumme 1914

Die Versicherungssumme 1914 ist die Basis in der so genannten Gleitenden Neuwertversicherung. Die Baupreise waren während und nach dem ersten Weltkrieg rapide angestiegen und sind seitdem die Grundlage zur Berechnung für die Gleitende Neuwertversicherung.

Gewinnverwendungsart

Die Kunden einer Lebensversicherung sind an den Gewinnen der Versicherungsgesellschaft beteiligt und erhalten jährlich ihren entsprechenden Anteil. Die Versicherten haben dabei die Wahl, in welcher Form die Zahlung des Gewinnanteils erfolgen soll. Dabei kann zwischen der Verzinslichen Ansammlung, der Beitragsverrechnung und einem Bonussystem gewählt werden. Die Gewinnverwendungsarten können auch miteinander kombiniert werden.

Geltungsbereich

In der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung, die für jeden Autoversicherer in Deutschland gilt, wurde der Geltungsbereich exakt festgelegt:
1. Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
2. In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden.

Beamte

Die Beamten genießen aufgrund ihres Status als Staatsdiener besondere finanzielle Privilegien, über die ein normaler Angestellter nicht verfügt. Im Gegenzug verzichten Beamte aber auf bestimmte Arbeitnehmerrechte, wie etwa das Recht zu streiken. Der Staat zahlt seinen Beamten eine finanzielle Gesundheitsbeihilfe zur Krankenversicherung, indem 50 Prozent der Gesundheitskosten getragen werden. Die andere Hälfte der Gesundheitskosten wird durch die private Krankenversicherung abgedeckt.

Bauartklassen

Die Bauartklasse ist der zentrale Kern, womit eine Versicherungsgesellschaft die Kalkulation eines Feuerrisikos errechnet. Es existieren 5 Bauartklassen, wobei es besonders ins Gewicht fällt, wie das Dach und die Außenwände gebaut wurden. Die Beheizung und weitere Nutzung des Gebäudes spielt bei der Berechnung des Feuerrisikos hingegen keine Rolle.

Anfechtung

Eine Anfechtung der abgeschlossenen Lebensversicherung durch die Versicherungsgesellschaft ist in bestimmten Fällen möglich. In den meisten Fällen geschieht dies, wenn der Versicherte eine arglistige Täuschung begangen hat - zum Beispiel verschwiegen hat, dass er an einer chronischen Krankheit leidet. Als zweiter Grund für eine Anfechtung gilt ein Irrtum.

Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte sind ein zentraler Baustein der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rentenformel. Die Berechnung des individuellen Rentenanspruchs erfolgt auf Basis der Entgeltpunkte. Die Entgeltpunkte werden anhand des individuellen Einkommens gegenüber dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung errechnet.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde im Jahre 1983 mit dem Ziel geschaffen, künstlerisch schaffenden Menschen eine Krankenversicherung zu bieten. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bestimmt, dass in der Krankenversicherung alle selbstständig tätigen Künstler und Publizisten einer Versicherungspflicht unterliegen. Sie werden in der KSK zwangsversichert und müssen entsprechende Beiträge zahlen.

Freie Heilfürsorge

Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn überwiegend für Beamte der Bundeswehr, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes, wenn diese noch aktiv im Dienst sind.

Festbetrag

Im Jahre 1989 hatte der Gesetzgeber bei Arzneimitteln Festbeträge festgelegt mit dem Ziel, die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor zu hohen Arzneimittelkosten ausreichend zu schützen. Bei Festbeträgen handelt es sich um Maximalbeträge, welche die Krankenkassen für Arzneimittel erstatten.

Einlöseprinzip

Der Versicherungsnehmer kommt in den Genuss des Versicherungsschutzes seiner abgeschlossenen Versicherung, sobald der erste Beitrag gezahlt worden ist. Dies gilt im Versicherungsjargon als Einlösung des Versicherungsscheins, demnach auch Einlöseprinzip genannt.

Studenten

Die Studenten unterliegen bis zum Studienabschluss des 14.Fachsemesters der Versicherungspflicht. Achtung! Dies gilt nur für Studenten, die das 30.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt nicht, wenn der sogenannte zweite Bildungsweg eingeschlagen wurde.

Risikozuschlag

Bei feststehenden Vorerkrankungen des Antragstellers besteht für die Krankenversicherung die Möglichkeit, bei Neuanträgen einen Risikozuschlag zu vereinbaren. Der Versicherte zahlt dann einen höheren Beitrag als andere Versicherungsnehmer bei gleichbleibendem Leistungsanspruch.

Private Altersvorsorge

Die Private Altersvorsorge ist eine Ergänzung zur staatlichen Rentenversicherung. Ziel ist die Sicherung des Lebensstandards im Alter. Möglichkeiten sind der Abschluss einer privaten Lebensversicherung oder Investitionen in Aktienfonds, Anleihen oder Bundesschatzbriefe.

Krankenversicherung der Rentner

Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die zur gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Die KvdR kann von Personen in Anspruch genommen werden, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Beziehung einer Rente aus der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) erfüllen.

Kontenklärung

Das Kontenklärungsverfahren dient dem Träger der Rentenversicherung dazu, das Versicherungskonto mit den Daten des jeweiligen Versicherten zu vervollständigen. Im ersten Schritt werden die der Rentenversicherung vorliegenden Dokumente / Daten über den Versicherten gespeichert. Als zweites wird der Datensatz mit Unterstützung des Versicherten komplettiert. Der Versicherte ist verpflichtet, bei der Kontenklärung zu helfen.

Geringfügige Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mit geringem Umsatz liegt eine Versicherungsfreiheit vor. In konkreten Zahlen ausgedrückt, besteht eine geringfügige Beschäftigung, wenn sich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 15 Stunden (Gesetzliche Krankenversicherung & Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (Gesetzlichen Rentenversicherung) belaufen sollte.