Abrufphase
Die Abrufphase wird in der Lebensversicherung auch Dispositionsphase genannt und kann zwischen der Versicherungsgesellschaft und Versicherten vereinbart werden. Dabei kann die Auszahlung der so genannten erreichten Erlebensfalleistung zu einem selbst gewählten Zeitpunkt über eine bestimmte Zeitspanne erfolgen.
Der Versicherte kommt dabei in den Genuss, bei Vertragsabschluss nicht schon entscheiden zu müssen, zu welchen Zeitpunkt die Lebensversicherung auslaufen soll. Es ist dadurch zum Beispiel möglich, genau dann die Auszahlung zu fordern, wenn der Versicherte in die Rente eintritt. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel ein paar Jahre vor dem eigentliche Vertragsende, wodurch der Versicherungsnehmer aber keine Einbußen bei der vereinbarten Versicherungsleistung zu befürchten hat.