Bauherrenhaftpflicht
Die Bauherrenhaftpflicht bewahrt den Bauherren vor finanziellen Eskapaden, die durch Schäden Dritter entstehen. Der Bauherr hat die Pflicht die Baustelle so zu schützen, dass sich niemand verletzt. Sofern doch ein Personenschaden entstehen, kann der Verletzte den Bauherren mit seinem vollen Privat-Vermögen belangen.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren und übernimmt die Forderung. Dabei wird die Bauherrenhaftpflicht inzwischen von vielen Kreditgebern verlangt, damit diese sich zeitgleich vor dem Ausfall ihrer Forderungen schützen können, falls der Kreditnehmer durch eine Schmerzensgeldklage zahlungsunfähig würde.
Oftmals wird die Bauherrenhaftpflicht direkt vom Kreditgeber zusammen mit dem Kredit “vermittelt”.