Einlöseprinzip

Der Versicherungsnehmer kommt in den Genuss des Versicherungsschutzes seiner abgeschlossenen Versicherung, sobald der erste Beitrag gezahlt worden ist. Dies gilt im Versicherungsjargon als Einlösung des Versicherungsscheins, demnach auch Einlöseprinzip genannt.

Eine erweiterte Einlösungsklausel berechtigt den Versicherten dazu, schon ab Unterzeichnung des Versicherungsvertrags den vollen Versicherungsschutz zu genießen. Jedoch nur, wenn die Zahlung des ersten Beitrags innerhalb von zwei Wochen auf das Konto der Versicherungsgsellschaft erfolgt. Es hat sich in der Praxis bewährt, der Versicherung eine Einzugsermächtigung zu erteilen, wodurch sofort der Versicherungsschutz für den Versicherten in Kraft tritt. Die Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt im Regelfall bei Abschluss des Versicherungsvertrags und einer erfolgten Unterschrift durch den Versicherten.

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