Entgeltpunkte
Die Entgeltpunkte sind ein zentraler Baustein der gesetzlichen Rentenversicherung und der Rentenformel. Die Berechnung des individuellen Rentenanspruchs erfolgt auf Basis der Entgeltpunkte. Die Entgeltpunkte werden anhand des individuellen Einkommens gegenüber dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung errechnet.
Wenn der Versicherte ein Einkommen erhält, welches dem Durchschnittseinkommen entspricht, gibt es 1 Entgeltpunkt. Wenn das Einkommen jedoch zum Beispiel 20 Prozent über dem Durchschnitt liegt, erhält er 1,2 Entgeltpunkte. Je mehr Entgeltpunkte der Versicherte im Laufe seines Berufslebens angesammelt hat, desto höher wird seine künftige Rente ausfallen.
In der Vergangenheit hat die Politik jedoch einige Entscheidungen getroffen, die sich negativ auf die Entgeltpunkte ausgewirkt haben, so werden zum Beispiel Ausbildungszeiten von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr anerkannt.