Festbetrag

Im Jahre 1989 hatte der Gesetzgeber bei Arzneimitteln Festbeträge festgelegt mit dem Ziel, die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor zu hohen Arzneimittelkosten ausreichend zu schützen. Bei Festbeträgen handelt es sich um Maximalbeträge, welche die Krankenkassen für Arzneimittel erstatten.

Handelt es sich um vergleichbare und somit austauschbare Medikamente, die allerdings im Preis unterschiedlich hoch sind, gibt es dafür einen einheitlichen maximalen Erstattungsbetrag an den die Krankenkassen gebunden sind. Sollte der Arzt aber ein Medikament verschreiben, welches den Festbetrag übersteigt, ist der Patient dazu verpflichtet die Differenz zu zahlen. Zur Zeit gibt es Festbeträge die, für knapp 25.000 Arzneimittel gelten.

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