Freie Heilfürsorge

Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn überwiegend für Beamte der Bundeswehr, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes, wenn diese noch aktiv im Dienst sind.

Die Beamten haben dabei Anspruch auf eine kostenlose medizinische Versorgung. Als Basis dafür dienen Verordnungen sowohl auf Bundesebene als auch der Bundesländer. Der Leistungskatalog ist gleichzusetzen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollte der Beamte verheiratet sein und Kinder haben, so können auch die Ehefrau und der Nachwuchs Beihilfe in Anspruch nehmen. Die freie Heilfürsorge gilt in der Regel für Berufssoldaten, Zeitsoldaten, Wehrpflichtige, Beamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeibeamte und Feuerwehrbeamte.

Diese Begriffe werden gerade auch gelesen: