Gehaltsumwandlung
Die wirtschaftliche Belastung bei einer Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung trägt der Arbeitnehmer, wobei aber eine Übernahme der Pauschalsteuern durch den Arbeitgeber möglich ist. Die Finanzierung einer solchen Direktversicherung erfolgt, indem ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers dafür eingesetzt wird. Die Einzahlung der Beiträge muss der Arbeitgeber übernehmen.
Prinzipiell erklärt: Der Arbeitgeber ist zugleich der Versicherungsnehmer, weil er die monatlichen Beiträge für seinen Arbeitnehmer an die Versicherungsgesellschaft zahlt. Sollten die Beitragszahlungen nur aus Sonderzahlungen stammen und sind die Beträge niedriger als die Beitragsbemessungsgrenze, kann der Arbeitgeber dadurch eventuell bei den Sozialabgaben entlastet werden. Der Arbeitnehmer hat bei der Gehaltsumwandlung das Recht zu entscheiden, welche Lebensversicherung oder Kapitalanlage er abschließen möchte.