Geltungsbereich
In der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung, die für jeden Autoversicherer in Deutschland gilt, wurde der Geltungsbereich exakt festgelegt:
1. Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehören.
2. In der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- und Kraftfahrt-Unfallversicherung können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden.
Vor Abschluss einer KFZ-Versicherung sollten die Vertragsbedingungen überprüft und mit der KFZ-Pflichtversicherungsverordnung abgeglichen werden. Wenn der Geltungsbereich der KFZ-Versicherung den eigenen Bedarf abdeckt, kann der Versicherungsvertrag unterzeichnet werden.
Wichtig für den Versicherungsnehmer: Der Geltungsbereich wurde vom Gesetzgeber genau vorgegeben und daran müssen sich alle Autoversicherer in Deutschland halten, auch wenn sie Tochterunternehmen ausländischer Versicherungs- und Finanzkonzerne sind.