Geringfügige Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung oder einer selbstständigen Tätigkeit mit geringem Umsatz liegt eine Versicherungsfreiheit vor. In konkreten Zahlen ausgedrückt, besteht eine geringfügige Beschäftigung, wenn sich die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 15 Stunden (Gesetzliche Krankenversicherung & Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (Gesetzlichen Rentenversicherung) belaufen sollte.

Die monatliche Vergütung sollte die Grenze von 400 Euro nicht übersteigen, denn nur dann besteht eine Beschäftigung im geringen Umfang. Der Arbeitgeber muss bei einem regelmäßigen monatlichen Entgelt von 400 Euro keine Steuern und Sozialabgaben an den Staat zahlen. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber allerdings eine Pauschale von 25 Prozent entrichten, somit belaufen sich seine Kosten auf 500 Euro pro Monat.

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