Halbwaisenrente
Wenn der Vater oder die Mutter stirbt, dann hat das Kind einen Anspruch auf eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Zahlung erfolgt jedoch nur, wenn der verstorbene Elternteil die so genannte Wartezeit der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) erfüllt hat, also über einen bestimmten Zeitraum hinweg regelmäßig Beiträge eingezahlt hat.
Der andere Elternteil hat außerdem die Voraussetzung zu erfüllen, unterhaltspflichtig zu sein. Bis zu einem Alter von 18 Jahren besteht Anspruch auf Halbwaisenrente. Sollte sich der Halbwaise in der Berufsausbildung bzw. Schule befinden oder körperlich, geistig oder seelisch behindert sein, dann kann er diese Rente bis zum 27.Lebensjahr beanspruchen.