Internationale Versicherungskarte
Die Internationale Versicherungskarte ist grün und sollte bei Fahrten ins Ausland mit dem Auto stets mitgeführt werden. Sie beweist, dass man eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat. In manchen Ländern besteht, sobald die Landesgrenze überschritten worden ist, eine Nachweispflicht und bei Kontrollen muss man die grüne Versicherungskarte dem Beamten vorlegen.
Jedes Land unterhält für Schadensfälle jeweils entsprechende Abwicklungsstellen, die auch „Grüne Karte Büros“ genannt werden. Der Verband der Schadenversicherer übernimmt in Deutschland die Rolle der Schadensabwicklung. Die AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) hat dazu folgende Regelung erlassen:
In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen.