Kontenklärung
Das Kontenklärungsverfahren dient dem Träger der Rentenversicherung dazu, das Versicherungskonto mit den Daten des jeweiligen Versicherten zu vervollständigen. Im ersten Schritt werden die der Rentenversicherung vorliegenden Dokumente / Daten über den Versicherten gespeichert. Als zweites wird der Datensatz mit Unterstützung des Versicherten komplettiert. Der Versicherte ist verpflichtet, bei der Kontenklärung zu helfen.
Dazu zählt die Prüfung des Versicherungsverlaufs auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn der Träger der Rentenversicherung das Versicherungskonto klären konnte und der Versicherte keinen Widerspruch gegen die hinterlegten Daten eingelegt hat, kommt es durch einen entsprechenden Bescheid zur Datenfestlegung für Daten, die älter als sechs Jahre sind.