Krankenversicherung der Rentner

Bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die zur gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Die KvdR kann von Personen in Anspruch genommen werden, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Beziehung einer Rente aus der GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) erfüllen.

Wer krankenversicherungspflichtiger Rentner ist, muss von seiner monatlichen Rente einen Teil in die Krankenversicherung der Rentner einzahlen. Der jeweilige Rentenversicherungsträger unterstützt den Rentner bei der Zahlung, indem der Beitragsteil zurückgehalten und an die Krankenversicherung überwiesen wird. Der übrige Teil wird als Rente ausgezahlt. Wer kein pflichtversicherter Rentner ist, hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Diese Begriffe werden gerade auch gelesen: