Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde im Jahre 1983 mit dem Ziel geschaffen, künstlerisch schaffenden Menschen eine Krankenversicherung zu bieten. Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bestimmt, dass in der Krankenversicherung alle selbstständig tätigen Künstler und Publizisten einer Versicherungspflicht unterliegen. Sie werden in der KSK zwangsversichert und müssen entsprechende Beiträge zahlen.
Ein Künstler oder Publizist ist laut Definition eine selbstständig tätige Person welche Musik, bildende oder darstellende Kunst erschafft oder lehrt. Als Schriftsteller, Texter und Journalist unterliegt man ebenfalls der KSK. Jeder der etwas publiziert, ist nach der KSVG ein selbstständiger Künstler oder Publizist. Dazu zählen Maler, Musiker, Sänger, Bildhauer oder Schauspieler. Bei Berufsanfängern oder Höherverdienenden besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.