Gehaltsfortzahlung
Wer als Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, hat laut Gesetz gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen. Die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts wird während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit beim Auftreten einer neuen Erkrankung nicht verlängert. Der Anspruch verlängert sich bei einer wiederholten, erneuten Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten ebenfalls nicht.