Gehaltsfortzahlung

Wer als Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, hat laut Gesetz gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung von sechs Wochen. Die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts wird während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit beim Auftreten einer neuen Erkrankung nicht verlängert. Der Anspruch verlängert sich bei einer wiederholten, erneuten Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 12 Monaten ebenfalls nicht.

Befreiung Versicherungspflicht

Jeder Versicherte kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der entsprechende Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Antragsstellung muss in einem Zeitraum von drei Monaten erfolgen, nachdem die Versicherungspflicht bei der Krankenkasse begonnen hat. Wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht erteilt worden ist, gilt diese dauerhaft.

Arzneimittel

Bei Arzneimitteln handelt es sich laut Definition um Medikamente, die dazu dienen, Krankenheiten zu behandeln oder zu diagnostizieren. In der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erfolgt die Erstattung von Arzneimittelkosten auf unterschiedliche Weise. Die GKV unterscheidet zwischen Arzneimitteln mit Zuzahlung und solchen, die nicht erstattungsfähig sind.

Vermögensschaden

Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um einen Schaden, der nicht auf einen Personen- oder Sachschaden beruht. Diese werden echte Vermögensschäden, wohingegen solche mit einem Personen- und Sachschaden unechte Vermögensschäden genannt werden.

Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei privaten Krankenkassen gilt hingegen das Äquivalenzprinzip. Beim Solidaritätsprinzip richten sich die Versicherungsbeiträge nach dem jährlichen Einkommen des Versicherten.

Beihilfe

Bei der Beihilfe handelt es sich um ein selbstständiges Krankenfürsorgesystem für Beamte, welches als Ergänzung der Eigenvorsorge eingeführt wurde. Innerhalb der Fürsorgepflicht übernimmt der Dienstherr (Bundesbehörde, Landesbehörde oder Kommunalbehörde) einen Teil der Krankheitskosten. Wie hoch die Beihilfe ausfällt hängt vom Bundesland ab. Der Beamte als Person spielt dabei ebenso eine wichtige Rolle wie der jeweilige Familienstand.

Aussteuerung

Bei einer Aussteuerung handelt es sich um die Überleitung eines arbeitsunfähigen Versicherten, der über eine längere Zeit Krankentagegeld bezogen hat. Sobald ein Versicherter über einen bestimmten Zeitraum hinweg arbeitsunfähig ist, wird von einer Erwerbsminderung gesprochen. Das Krankentagegeld zahlt dann nicht mehr die Krankenversicherung des Versicherungsnehmers sondern er wird an die Rentenversicherung verwiesen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Bei der Auslandsreisekrankenversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung. Sie ist eine Ergänzung sowohl des gesetzlichen als auch allgemeinen Krankenversicherungsschutzes bei Reisen ins Ausland. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Kosten einer ärztlichen Behandlung, den Kranken-Rücktransport oder auch die Überführung des Leichnams.

Äquivalenzprinzip

Beim Äquivalenzprinzip handelt es sich um ein Individualversicherungsprinzip. Es ist die Basis zur Beitragsberechnung bei den privaten Krankenversicherungen. Im Rahmen dieses Prinzips wird für jeden Versicherten entsprechend seinem Gesundheitszustand und damit verbundenen Risiko der zu zahlende Versicherungsbeitrag festgelegt.

Allmählichkeitsschaden

Die Privathaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzversicherung schließt Haftpflichtansprüche für Sachschäden ein, die erst langsam durch Einwirkung der Umwelt entstehen. Dazu zählen Gase, Temperatur, Feuchtigkeit und Dämpfe, die als sogenannte Allmählichkeitsschäden bezeichnet werden.

Kapitalanlagegeschäfte

Kapitalanlagengeschäfte, die mit eigenen Vermögenswerten und nicht gewerblich erfolgen, sind durch die Sach- und Vertragsrechtsschutzversicherung abgesichert. Die Versicherung wird aktiv, wenn es Probleme gibt.

Hinweis: Alle Kapitalanlagegeschäfte, welche mit Fremdkapital (Kredit) getätigt wurden, unterliegen nicht der Versicherungsfähigkeit. Es kommt zu erheblichen Risiken, da es sich um eine spezielle Form des Spekulationsgeschäfts handelt. Diese Risiken werden durch die Sach- und Vertragsrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt. Der Anleger haftet für Verluste, die durch derartige Spekulationsgeschäfte entstanden sind, selbst.

Haarwild

Nach dem §2 des Bundesjagdgesetzes gelten die folgenden Tiere als so genanntes Haarwild: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Hase, Schneehase, Wildkaninchen, Biber, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel, Nerz, Dachs, Fischotter und Seehund.

Diebstahl

Bei einem Diebstahl handelt es sich laut Definition um die Aneignung von fremden Eigentum. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden zwischen einfachen Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Wegnahme eines nicht gesicherten Gegenstandes. Der einfache Diebstahl verfügt über keinen Versicherungsschutz, einzige Ausnahme ist der Fahrraddiebstahl. Diesen versichern aber die meisten Versicherungsgesellschaften nur gegen Zahlung eines Aufpreises.

Belegarzt

Bei einem Belegarzt handelt es sich um einen Arzt, der nicht nur die Einrichtungen eines Krankenhauses nutzt, sondern dort auch Betten für seine Patienten mietet. Dabei hat er das Recht, eine stationäre Behandlung an seinen Patienten durchzuführen und die technische Ausstattung des Krankenhauses dafür in Anspruch zu nehmen.

Annahmezwang

Der Annahmezwang nach § 5 (3) PflVersG gilt für alle Zweiräder, PKW und Kombis mit einer maximalen Nutzlast von einer Tonne. Ein Antrag zur Haftpflichtversicherung tritt in Kraft, sobald die Versicherungsgesellschaft nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen diesen ablehnt. Bei Taxen, Personenmietwagen und Selbstfahrermietfahrzeugen greift der Annahmezwang nicht. Es gilt beim Kontrahierungszwang eine gesetzlich vorgegebene Obergrenze der Deckungssumme verbunden mit einer nicht automatischen Deckungszusage.

Hausratindex

Der Hausratindex wird aus den amtlich festgestellten Preisindex der Lebenshaltungskosten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) errechnet. Dieser Preisindex wird einmal im Jahr der Öffentlichkeit präsentiert und steht auf der Webseite der Behörde unter www.destatis.de zum Abruf bereit.

Anpassungsversicherung

Die Anpassungsversicherung ist eine dynamische Lebensversicherung, bei der die Versicherungsgesellschaft jedes Jahr sowohl die Leistungen als auch die zu zahlenden Versicherungsbeiträge anpasst. Dabei richtet sich die Anpassung an den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder festen prozentualen Sätzen.

Gebündelte Versicherung

Bei einer Gebündelten Versicherung handelt es sich um zwei eigenständige Versicherungsverträge, die in einer Versicherungspolice beschrieben sind. Zum Beispiel wird eine Hausrat- und Glasversicherung in einer Police zusammengefasst, dennoch bleibt für beide Verträge die Selbstständigkeit erhalten. Der Versicherte zahlt für jeden Versicherungsvertrag eine entsprechende Prämie, die Kündigung einer einzelnen Versicherung ist ebenfalls möglich.

Explosionen

Bei einer Explosion handelt es sich um eine sogenannte “auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung” wie es bei den Versicherungsgesellschaften genau definiert wird. Wenn Dämpfe oder Gase sich entzünden, entsteht dadurch eine Explosion, ebenso wenn Behälter wie eine Gasflasche unter dem darin gespeicherten Gas zerbersten. Das gespeicherte Gas oder die Dämpfe stehen im Speicherbehälter unter Druck, wodurch die Gasflasche etwa bei unsachgemäßer Behandlung explodieren kann. Die Hausratversicherung deckt die Schäden, die durch eine Explosion entstehen, ab.

Entschädigungsauszahlung

Die Entschädigung wird bei einer Hausratversicherung ausgezahlt, nachdem die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden begutachtet und sich zur Regulierung bereit erklärt hat. Wenn für die Versicherung eine Verpflichtung zur Leistung besteht, bekommt der Versicherte die Entschädigung in einem Zeitraum von zwei Wochen auf sein Girokonto überwiesen.

Deckungskonzepte

Die Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherten verstärkt alternative Deckungskonzepte an. In der Regel ist es für den Versicherten kostengünstiger, sich für ein optimales Deckungskonzept, anstatt sich für ein Basiskonzept mit Sonderregelungen zu entscheiden. Zum Beispiel ist der Diebstahl eines Fahrrades im optimalen Deckungskonzept abgedeckt, aber nicht im niedrigsten oder mittleren Konzeptangebot.

Brand

Eine Wohnung oder ein Haus muss nicht immer lichterloh Feuer gefangen haben, um als Brand zu gelten. Denn ein Brand kann durch die unterschiedlichsten Dinge ausgelöst werden. In der Versicherungsbranche wird ein Brand bzw. Feuer mit dem § 4 Nr. 1 VHB 2001 genau beschrieben:
Ein Feuer ist ein Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Funken).

Blitzschlag

Bei einem Blitzschlag handelt es sich um ein Ereignis, bei dem ein Blitz in Gegenstände eingeschlagen und einen Feuerschaden verursacht hat. Dieser Feuerschaden gilt bei der Versicherungsgesellschaft als Brandschaden und wird dementsprechend durch die abgeschlossene Hausratversicherung des Versicherten ersetzt.

Aufschubzeit

Bei einer Aufschubzeit handelt es sich um den Zeitraum, in dem eine abgeschlossene Lebensversicherung formell in Kraft tritt und die Rentenzahlungen beginnen. Eine Rentenzahlung erfolgt jedoch nur, wenn mit der Versicherung per Vertrag eine so genannte Verrentung der Lebensversicherung vereinbart wurde.

Abtretung

Bei einer Abtretung werden Ansprüche eines Versicherungsvertrages an eine dritte Person übertragen. Dabei ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die anfallenden Beiträge der abgeschlossenen Versicherung weiter zu zahlen. Die Versicherungsgesellschaft muss über eine Abtretung durch den Versicherungsnehmer sofort in Kenntnis gesetzt werden und zwar in schriftlicher Form.

Verkauf Lebensversicherung

Der Verkauf einer Lebensversicherung ist eine gute Alternative zur Kündigung oder Aufnahme eines Policendarlehens. Denn der Verkauf bringt im Regelfall mehr als eine Kündigung und schlägt sich in einer höheren Auszahlung nieder. Wenn eine Lebensversicherung verkauft wird bleibt der Todesfallschutz für den Versicherten erhalten, es werden keine Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag fällig. Der erzielte Verkaufspreis muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Zahlung der Beiträge entfällt, wodurch beim Versicherungsnehmer eine finanzielle Entlastung eintritt, weil der Käufer die Beitragszahlung übernimmt.

Hütung fremder Hunde

Das Hüten fremder Hunde decken manche Versicherungsgesellschaften bei ihren privaten Haftpflichtversicherungen mit ab, wenn dafür vorher entsprechende Erweiterung abgeschlossen wurde. Es darf sich dabei nicht um die Hütung fremder Hunde mit Gewinnerzielungsabsicht handeln (Dogsitting).

Haftpflichtprämien

Haftpflichtprämien sind die monatlichen Prämien, welche der Versicherte an seine Haftpflichtversicherung zu zahlen hat. Weil es zwischen den Versicherungsgesellschaften starke Unterschiede bei der Prämienhöhe gibt, sollte man vorher einen Versicherungsvergleich durchführen. Heutzutage können die Prämienunterschiede bis zu 200 % betragen. Wer eine Selbstbeteiligung leistet, kann die Höhe der zu zahlenden monatlichen Prämie zusätzlich reduzieren.

Gastwirthaftung

Die Gastwirthaftung tritt in Kraft, wenn ein Gastwirt nicht nur gewerblich seine Gäste bewirtet sondern auch eine Unterkunft anbietet. Dann haftet der Gastwirt für Verluste und Schäden von Gegenständen, die dem Gast gehören. Achtung! Eine Haftung gilt nicht für alle Dinge. Von der Haftung ausgenommen sind Gegenstände, die im Auto liegen gelassen wurden, Schäden an Fahrzeugen und an lebenden Tieren. Auch ist höhere Gewalt kein Haftungsgrund.

Familien- und Erbrecht

Sollte eine Änderung der Rechtslage bei einem Versicherten eintreten (zum Beispiel Erbfall oder Geburt eines Kindes) liegt ein unabhängiges Ereignis vor, welches gegen den Willen des Versicherungsnehmers geschah. In diesem Fall kann der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht beansprucht werden.