Risikozuschlag
Bei feststehenden Vorerkrankungen des Antragstellers besteht für die Krankenversicherung die Möglichkeit, bei Neuanträgen einen Risikozuschlag zu vereinbaren. Der Versicherte zahlt dann einen höheren Beitrag als andere Versicherungsnehmer bei gleichbleibendem Leistungsanspruch.
Der erhöhte Beitrag muss jedoch vom Antragsteller ausdrücklich akzeptiert werden. Die Berechnung eines nachträglichen Risikozuschlags kann nur erfolgen, wenn der Versicherte bei der Antragstellung eine mögliche Vorerkrankung verschwiegen hat. Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird unter Umständen auch eine Gesundheitsprüfung verlangt, in deren Rahmen dann festgestellt wird, ob der Antragsteller versichert wird oder nicht.